Haftpflicht­­versicherung – Diensthaftpflicht­­versicherung

Nicht nur für Soldaten eine sinnvolle Absicherung

Auch Beschäftigte des Öffentlichen Diensts machen Fehler, die im Schadensfall teuer werden können. Eine Diensthaftpflicht bietet Schutz. Jetzt informieren.
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Viele Beamte und andere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst wähnen sich bei individuellen Fehlern in Sicherheit: Für eventuelle Schäden steht meistens der Dienstherr gerade. Doch in bestimmten Fällen haften Staatsdiener persönlich – und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Eine Diensthaftpflicht­versicherung beziehungsweise Amtshaftpflicht übernimmt dieses Risiko.

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Wer haftet, falls ein persönlicher Fehler zu einem Schaden führt?

Wenn ein Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst einen Dritten schädigt, muss zunächst einmal der Dienstherr die Verantwortung übernehmen (Amtshaftung). Das heißt, der Dienstherr hat den Dritten zu entschädigen. So sieht es das Grund­gesetz vor. Kann der Dienstherr einem Lehrer oder Polizisten allerdings grobe Fahrlässigkeit nachweisen, darf er Schadenersatz verlangen. Ohne eine Diensthaftpflicht­versicherung können Sachschäden und vor allem Personenschäden schnell den persönlichen Ruin bedeuten. 

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Brauche ich zur Absicherung eine Diensthaftpflicht­versicherung?

Die Diensthaftpflicht bietet Schutz, wenn geschädigte Dritte oder dein Dienstherr Schadenersatz fordern. Die Versicherung sichert also dein Haftungsrisiko im Dienst ab. Bestimmte Berufsgruppen schützen sich mit einer Diensthaftpflicht nicht nur vor den finanziellen Folgen von Personenschäden oder Sachschäden. Vielmehr können beispielsweise Finanzbeamte auch bei Vermögensschäden belangt werden. Unterläuft ihnen bei der Arbeit ein Fehler, der den Geprüften Geld kostet, können Mitarbeiter des Finanzamts haftpflichtig werden. So gut wie jeder Berater würde deine Frage also mit Ja beantworten. 

Gut zu wissen

Die Diensthaftpflicht­versicherung ist auch dann sinnvoll, wenn du dich zu Unrecht für einen Schaden belangt fühlst. Der Versicherer klärt die Schuldfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Außerdem trägt er gegebenenfalls die Kosten eines Prozesses. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem „passiven Rechtsschutz“. 

Was bedeutet „grob fahrlässig“? 

Kein Arbeitnehmer muss dafür haften, wenn er im Büro beispielsweise aus Versehen die Kaffeemaschine kaputt macht. Diese leichte Fahrlässigkeit lässt sich am besten mit dem Satz umschreiben: „Das kann jedem passieren.“ Grob fahrlässig handelt vielmehr, wer seine Pflicht schwerwiegend und in unentschuldbarer Weise verletzt. Beispiel: Ein Beamter verursacht im Dienst einen Auto-Unfall mit Sach- und Personenschaden, weil er mit dem Handy am Ohr telefoniert. Die Folgekosten reicht der Dienstherr an den Unfallverursacher weiter und dieser im besten Fall an eine Berufshaftpflicht­versicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Diensts: die Amtshaftpflicht beziehungsweise Diensthaftpflicht.  

Wo verläuft die Grenze zwischen mittlerer und grober Fahrlässigkeit?

Mittlere Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn ein Beamter nach dem Motto „wird schon nichts passieren“ verfährt. Das geschieht beispielsweise, wenn der Staatsdiener eine Auskunft erteilt, obwohl er nicht sicher ist, ob sie stimmt. Grob fahrlässig wäre es hingegen, eine Anweisung zu missachten. Kommt es dann zu einem Schaden, besteht vollumfänglich persönliche Haftpflicht. 

Ob Gerichte einen Fehler als normal oder grob fahrlässig einschätzen, hängt letztlich von der jeweiligen Situation ab. Für den Fall der Fälle wappnet eine Diensthaftpflicht­versicherung. Du ergänzt entweder deine bereits existierende private Haftpflicht oder schließt eine separate Diensthaftpflicht ab. 

Greift die Diensthaftpflicht auch, wenn mir Vorsatz nachgewiesen werden kann?

Kann dir Vorsatz nachgewiesen werden, zahlt der Versicherer nicht. Wie bei einer privaten Haftpflicht­versicherung sind Schäden aus absichtlichen Taten nicht abgesichert. Der Schutz der Versicherung erlischt und der Versicherte muss die Regressansprüche selbst bedienen. 

Ist eine Diensthaftpflicht­versicherung notwendig oder sogar Vorschrift? 

Für die meisten Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes gehört die Diensthaftpflicht genau wie die Privathaftpflicht­versicherung zu den freiwilligen Assekuranzen. Dennoch halten fast alle Berater diese Police für sinnvoll und notwendig. Das gilt ganz besonders für Beschäftigte, die während der Arbeit Waffen tragen, scharfe Hunde führen oder Dienstpferde reiten. Doch auch im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie bei einer reinen Schreibtischarbeit kann es zu Schadensfällen kommen, die der Dienstherr und später ein Gericht als grob fahrlässig einstufen. 

Für wen ist die Diensthaftpflicht Pflicht? 

Wer in einem Kammerberuf für den Öffentlichen Dienst arbeitet, muss eine Diensthaftpflicht abschließen. Kammerberufe üben zum Beispiel Architekten und Ingenieure aus, auch wenn sie eine Aufgabe als Berater wahrnehmen. 

Braucht man als Lehrer eine Diensthaftpflicht?

CLARK rät zum Abschluss. Stell dir einfach vor, du unternimmst eine Klassenfahrt und ein Schüler kommt zu Schaden. Dann stehst du dafür gerade, solltest du deine Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch im Sportunterricht oder beim Chemie-Experiment können Unfälle passieren. Sichere dich mit einer Diensthaftpflicht ab. 

Brauche ich die Diensthaftpflicht schon im Referendariat?

Die Frage „Brauchen Referendare eine Diensthaftpflicht?“ beantwortet sich durch eine Gegenfrage fast von selbst: Nimmst du im Praxissemester die Aufgaben eines Lehrers wahr? Eben! Du solltest deine Diensthaftpflicht also abschließen, bevor du dein Referendariat beginnst. 

Wer gehört zur Zielgruppe der Diensthaftpflicht­versicherung? 

Über den Abschluss einer Diensthaftpflicht sollten folgende Beschäftige nachdenken:

  • Lehrer und Erzieher
  • Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung
  • Sozialarbeiter, die nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden
  • Polizisten und Zollbeamte
  • Bedienstete des Ordnungsamts
  • Feuerwehrleute
  • Justizbeamte und Richter
  • Soldaten und andere Angehörige der Bundeswehr
  • Freiberufler, die im Auftrag einer Behörde agieren

Reicht nicht auch meine private Haftpflicht­versicherung?

Du kennst sicher den Spruch „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“. Das gilt auch für die Haftpflicht. Deine private Haftpflicht­versicherung bietet dir Schutz in der Freizeit. Berufliche Belange sind in normalen Tarifen ausgenommen. Am besten gehst du deinen Vertrag einmal durch. Ist die Diensthaftpflicht explizit integriert, hast du Glück. Steht nichts dergleichen in der Police, solltest du einen Tarif-Vergleich starten und deine potenziellen Kosten berechnen.

Kann ich die Amtshaftpflicht in meine private Haftpflicht integrieren?

Viele Versicherer verknüpfen auf Wunsch die private Haftpflicht mit einer Diensthaftpflicht. Frag also bei deiner Versicherungsgesellschaft nach, zu welchen Konditionen sie die Diensthaftpflicht nachträglich aufnehmen würde. Sollte dir das neue Gesamtpaket teuer erscheinen, hast du zwei Optionen: 

  1. Lass deinen Haftpflicht-Vertrag unverändert und schließe eine separate Diensthaftpflicht ab. 
  2. Nutze die nächste Gelegenheit zur Kündigung und suche dir einen neuen Anbieter. 

Solltest du dich für die Option „neue Privathaftpflicht­versicherung mit Diensthaftpflicht“ entscheiden, betrachte bei deinem Vergleich den gesamten Leistungsumfang. Es genügt nicht, in einem Online-Rechner einfach nur das Häkchen bei „Einschluss Diensthaftpflicht“ zu setzen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme ausfallen? 

Achte bei deinem Online-Vergleich darauf, bis zu welcher Höhe die Versicherer in einem Schadensfall die Kosten übernehmen. Manche Anbieter staffeln diese sogenannte Deckungssumme nach Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden. Andere Versicherer gehen von einer pauschalen Deckungssumme für alle Schadensfälle aus. Wie hoch die Deckungssumme in deinem Fall sein sollten, hängt unter anderem von deiner Tätigkeit ab. Als Polizist oder Sozialarbeiter wirst du wahrscheinlich eher an das Risiko von Sach- und Personenschäden denken. Dabei kommen Vermögensschäden im Öffentlichen Dienst recht häufig vor. Ganz generell: Die Diensthaftpflicht sollte – ähnlich wie die private Haftpflicht – potenzielle Schäden in Millionenhöhe absichern. 

Auf welche Leistungen sollte ich beim Tarif-Vergleich noch achten?

Angestellte und Beamte mit Schlüsselgewalt sollten darauf achten, ihre Dienstschlüssel in die Versicherung aufnehmen zu lassen. Diese Leistung ist in den meisten Tarifen der Diensthaftpflicht­versicherung nicht automatisch enthalten. Ganz generell solltest du die Policen außerdem auf Ausnahmen durchsuchen. 

Wie hoch liegen die Kosten einer Diensthaftpflicht?

Die Beiträge berechnen sich aus den Leistungen, der Deckungssumme und der Höhe der Selbstbeteiligung. Im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen ist die Diensthaftpflicht günstig. Tarife sind ab etwa 80 Euro im Jahr zu haben. Üblicherweise zahlst du deinen Beitrag jährlich. 

Mein Partner arbeitet ebenfalls im Öffentlichen Dienst. Können wir die Diensthaftpflicht zusammen abschließen?

Manche Versicherer bieten neben Single-Tarifen auch Paar-Tarife an. Ihr könnt eure Diensthaftpflicht also gemeinsam abschließen. Denkt bei eurem Tarif-Vergleich aber über die Beiträge hinaus. Die Leistungen sollten jeweils für beide Partner optimalen Schutz bieten. 

Worin besteht der Unterschied zwischen Amtshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht? 

„Berufshaftpflicht“ ist ein Oberbegriff für Haftpflicht­versicherungen, die im Beruf gelten. So brauchen etwa Ärzte und Rechtsanwälte eine Berufshaftpflicht. In Abgrenzung dazu verwendet der Öffentliche Dienst die Begriffe Amtshaftpflicht beziehungsweise Diensthaftpflicht. Sie bezeichnen das gleiche. Amtshaftpflicht wird lediglich etwas seltener verwendet. 

Bietet der Deutsche Bundeswehrverband eine Diensthaftpflicht an?

Beschäftigte der Bundeswehr brauchen auf jeden Fall eine Diensthaftpflicht, müssen sie aber nicht selbst abschließen. Der Versicherungsschutz besteht für alle Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbands automatisch. Der Verband kooperiert zu diesem Zweck mit einem großen deutschen Versicherer. 

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